Neue bundesweite Auswertung: Bayern stark bei Anwendung der '3+2-Regel' - Herrmann: "Besonders gut Integrierte und Arbeitgeber profitieren"
München, 18.02.2020Neue bundesweite Auswertung: Bayern stark bei Anwendung der '3+2-Regel' - Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann: "Besonders gut Integrierte und Arbeitgeber profitieren"
+++ Bayern schneidet in einer bundesweiten Auswertung, wie in den Ländern die so genannte '3+2-Regel' umgesetzt wird, besonders gut ab. Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat heute im Ministerrat berichtet, dass bayerische Ausländerbehörden zwischen Mitte Mai 2019, dem Beginn der bundesweiten Erfassung, und dem Jahresende 2019 657 Ausbildungsduldungen nach der '3+2-Regel' erteilt haben. Nur Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben in diesem Zeitraum mehr Ausbildungsduldungen erteilt (846 bzw. 758) – alle anderen Bundesländer dagegen weniger. Während anerkannte Asylbewerber freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben, gilt die '3+2-Regel' für eigentlich ausreisepflichtige Personen. Gemessen an diesem Personenkreis belegt Bayern sogar den zweiten Platz hinter Baden-Württemberg. Herrmann: "Der bundesweite Vergleich belegt klar, dass wir das im Koalitionsvertrag der Staatsregierung vereinbarte Ziel einer noch offensiveren Anwendung der '3+2-Regel' erreicht haben. Vor allem schon besonders gut integrierte Flüchtlinge und ihre bayerischen Arbeitgeber profitieren von unserem Weg." +++
Mit neuen Vollzugshinweisen hat Bayern im Frühjahr 2019 mehr Asylbewerbern und Geduldeten ermöglicht zu arbeiten oder eine Berufsausbildung zu beginnen. Seitdem können bayerische Ausländerbehörden im Rahmen ihres Ermessens besondere Integrationsleistungen berücksichtigen, wenn sie entscheiden, ob jemand eine Berufsausbildung beginnen darf. Anwendungsfälle sind etwa überdurchschnittliche Schulleistungen oder ein besonderes bürgerschaftliches Engagement. "Auf diese Weise haben wir mehr Raum geschaffen, Einzelfällen und ihren Besonderheiten gerecht zu werden“, erklärte Herrmann. Positiv wirke sich seitdem auch aus, wenn jemand eine Beschäftigung oder Berufsausbildung in einem Beruf mit besonderem Fachkräftemangel aufnehmen will. Herrmanns Fazit: "In keinem anderen Bundesland gibt es eine bessere Balance von Humanität und Ordnung", so Herrmann. Dazu gehöre eine konsequente Rückführungspraxis für Menschen ohne Aufenthaltsrecht, aber auch eine Bleibeperspektive für gut integrierte Asylbewerber im Einzelfall.
Abgelehnte Asylbewerber, die sich mit Erlaubnis der Ausländerbehörde in einer qualifizierten Berufsausbildung befinden, fallen nach geltendem Bundesrecht unter die '3+2-Regelung' und haben damit – auch nach erfolglos durchgeführtem Asylverfahren – unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung für die gesamte (in der Regel 3-jährige) Dauer einer qualifizierten Berufsausbildung (sogenannte Ausbildungsduldung). Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung besteht anschließend ein Anspruch auf Erteilung einer 2-jährigen Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten im erlernten Beruf (daher: '3+2'-Regel). Im Mai vergangenen Jahres hat der Bundesgesetzgeber im Ausländerzentralregister die Möglichkeit geschaffen, die Zahl der neu erteilten Ausbildungsduldungen statistisch zu erfassen.