Herrmann startet Informationskampagne zum Europäischen Datenschutzrecht
München, 21.07.2018Bürgernahe und mittelstandsfreundliche Anwendung des neuen Datenschutzrechts: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann startet Informationskampagne zur neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung für Sportvereine und kleine Unternehmen unter www.dsgvo-verstehen.bayern.de
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute die Informationskampagne 'Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz' zur neuen Europäischen Datenschutz?Grundverordnung für Sportvereine, kleine Unternehmen und Selbständige gestartet. "Unter www.dsgvo-verstehen.bayern.de haben wir praxisnahe Hilfestellungen, Beispiele, Checklisten und Musterformulare zusammengestellt", erklärte Herrmann. Die Kampagne wird zusätzlich durch spezielle Infoflyer bekannt gemacht. "Damit begleiten wir unsere Vereine und kleinere Unternehmen auf dem Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung des neuen Datenschutzrechts", so der Minister weiter. "Die Europäische Datenschutz?Grundverordnung soll weder ehrenamtliches Engagement mit zusätzlicher Bürokratie überfrachten, noch in den Arbeitsalltag der Unternehmen und Selbständigen mit lebensfremden Anforderungen eingreifen!" +++
Die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Sie soll den Unternehmen europaweit einheitliche Marktbedingungen ermöglichen und den Grundrechtsschutz der Mitarbeiter und Verbraucher verbessern. Laut Herrmann herrscht derzeit oft noch Verunsicherung darüber, welche Anforderungen genau damit verbunden sind: "Deshalb stellen wir zum Umgang mit den neuen Datenschutzregelungen zentral und gebündelt Informationen im Internet zur Verfügung."
Außerdem verwies Herrmann auf die Telefonhotline des Landesamts für Datenschutzaufsicht. Unter der Telefonnummer 0981/531810 steht dort Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr geschultes Personal Ehrenamtlichen aus Vereinen für Fragen rund um das neue Datenschutzrecht zur Verfügung. Die meistgestellten Fragen und Antworten werden auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht veröffentlicht (www.lda.bayern.de).