Rekord bei Einbürgerungen 2023: Mehr als 36.000 in Bayern
Fürth, 26. April 2024 (stmi). Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat heute in Fürth die Einbürgerungsstatistik für 2023 vorgestellt. Mit insgesamt 36.103 Eingebürgerten ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 27,4 Prozent erneut deutlich gestiegen (2022: 28.336 Einbürgerungen; 2021: 23.158) und markiert einen neuen historischen Rekordwert bei der Einbürgerung von Ausländern. „Einbürgerungen sind ein wichtiger Schritt der Integration“, erklärte der Minister. „Unsere neuen Staatsbürgerinnen und -bürger haben mit Aushändigung der Urkunde nun alle Möglichkeiten der politischen Teilhabe und aktiven Mitgestaltung unserer Gesellschaft.“
Rund ein Viertel der Eingebürgerten stammt aus der EU
Von den im Jahr 2023 eingebürgerten Personen stammen 8.412 Personen und somit rund ein Viertel aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zu den Hauptherkunftsstaaten zählten 2023 Rumänien mit 2.670, Italien mit 978, Ungarn mit 903 und Polen mit 882 Eingebürgerten. Außerhalb der EU ist wie bereits in den Vorjahren Syrien Spitzenreiter: „Mit 10.325 Personen ist der Anteil der Syrer gegenüber dem Vorjahr nochmals von 20,5 auf 28,6 Prozent in 2023 gestiegen“, erläuterte Herrmann. „Dies zeigt: Diese Menschen haben sich bei uns integriert und sich mit ihrer Entscheidung klar zu Deutschland bekannt.“
Bayern erstes Bundesland mit flächendeckender Online-Antragsstellung auf Einbürgerung seit einem Jahr
Der Irak hat mit 2.318 Eingebürgerten und einem Anteil von 6,4 Prozent an der Gesamtzahl die Türkei mit 1.756 Eingebürgerten vom zweiten Platz der Hauptherkunftsländer außerhalb der EU verdrängt. Weiterhin folgen die Ukraine mit 1.657, Afghanistan mit 1.334 und der Kosovo mit 1.215 eingebürgerten Personen. Laut Herrmann ist Bayern das erste Bundesland, in dem flächendeckend bereits seit einem Jahr einfach und unkompliziert online ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden kann.
Ausreichend lange Aufenthaltsdauer für erfolgreiche Integration
Mit Blick auf das neue Staatsangehörigkeitsrecht, das Ende Juni 2024 in Kraft tritt, erneuerte Herrmann seine Kritik an der Ampel-Regierung: „Einbürgerungen sollen erst nach Abschluss einer erfolgreichen Integration in unsere Gesellschaft stehen. Hierfür braucht es eine ausreichend lange rechtmäßige Aufenthaltsdauer.“ Mit den Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht werde der falsche Eindruck erweckt, Einbürgerungen seien bislang nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich. „Im Gegenteil, wie unsere bayerische Einbürgerungsstatistik in den vergangenen Jahren beweist: Eine zügige Einbürgerung von gut integrierten Menschen ist ohne Schwierigkeiten möglich.“
Herrmann gratuliert vier Eingebürgerten zur neuen deutschen Staatsbürgerschaft
Herrmann gratulierte nach der Vorstellung der Einbürgerungsstatistik vier Eingebürgerten zu ihrer neuen deutschen Staatsbürgerschaft:
- einer ukrainischen Staatsangehörigen, die im Landkreis Aschaffenburg lebt und bei der Regierung von Unterfranken zur Beschulung ukrainischer Schülerinnen und Schüler beschäftigt ist,
- einer kubanischen Staatsangehörigen, die in Augsburg lebt und an der TH Ingolstadt Marketing, Vertrieb und Medien studiert hat,
- einem afghanischen Staatsangehörigen, der in Nürnberg lebt, eine Ausbildung zum Fachinformatiker absolviert hat und derzeit als Junior Berater Kundenservice tätig ist und
- einem griechischen Staatsangehörigen aus Nürnberg, der unter anderem seinen Meisterabschluss Lagerwirtschaft erworben hat und seit mehreren Jahren als Mitarbeiter im Service Wareneingang beschäftigt ist.