Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer: Abstandsregel beim Überholen
München, 13. Juli 2022 (stmi). Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, Verkehrsminister Christian Bernreiter, der ADFC Bayern sowie der ADAC Nordbayern und der ADAC Südbayern setzen sich gemeinsam für mehr Sicherheit beim Radfahren ein. Schwerpunkt der nächsten Monate ist die Sensibilisierung für den erforderlichen Seitenabstand beim Überholen.
Seit 2020: Mindestabstandsregel beim Überholen
Seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen außerorts mindestens zwei Meter und innerorts mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zu Radfahrern halten. Hierzu hat der ADFC Bayern heute einen 'OpenBikeSensor' vorgestellt, der am Fahrrad montiert den Abstand zum überholenden Kraftfahrzeug misst und derzeit in der Erprobung ist. Außerdem hat der ADFC ein etwa sieben Meter langes Banner präsentiert, das den gesetzlich geforderten Seitenabstand maßstabsgetreu verdeutlicht.
Viele schwere Verkehrsunfälle können verhindert werden
„Wenn sich Autofahrer und Radfahrer gemeinsam an die Regeln halten, können viele und vor allem schwere Verkehrsunfälle verhindert werden“, erklärte Innenminister Herrmann. Er bezeichnete das Engagement des ADFC beim 'Überholabstand' als sehr wichtig, um „Auto-, Lkw- und Motorradfahrer für dieses wichtige Thema wachzurütteln“. Alle Landespolizeipräsidien können sich deshalb das ADFC-Banner anschaffen, um im Rahmen der Verkehrspräventionsarbeit an geeigneten Stellen für den erforderlichen Seitenabstand beim Überholen zu werben. Der Innenminister unterstützt gemeinsam mit dem Verkehrsminister den engen Austausch zwischen ADFC, Polizei und Kommunen insbesondere bei der Entschärfung möglicher Gefahrenstellen und bei der Ausgestaltung von Radwegen. „Bei der Bayerischen Polizei hat die Sicherheit des Radverkehrs eine hohe Priorität, insbesondere bei unseren rund 800 Polizistinnen und Polizisten auf Fahrradstreife“, sicherte Herrmann zu.
Verkehrssicherheitsprogramm 2030
Für Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter ist es ein starkes Signal, dass sich zwei Ministerien, ADFC und ADAC gemeinsam für mehr Verkehrssicherheit und ein faires Miteinander einsetzen: „Das Thema ist uns sehr wichtig. Mit dem aktuellen Verkehrssicherheitsprogramm 2030 wollen wir gefährdete Gruppen wie Radfahrer noch besser schützen. Nur, wer sich sicher fühlt, nutzt das Fahrrad im Alltag so oft wie möglich. Am besten gelingt das mit einer gut ausgebauten und verkehrssicheren Radinfrastruktur. Wir schieben deshalb beim Bau von Radwegen kräftig an und investieren allein mit dem Radwegebauprogramm 2020-2024 wieder mindestens 200 Millionen Euro in Radwege an Bundes- und Staatsstraßen. Denn so können auch Abstände am besten eingehalten werden.“
ADFC: Miteinander für mehr Sicherheit im Verkehr
Bernadette Felsch, Vorsitzende des ADFC Bayern: „Zu eng von KFZ überholt zu werden ist mit die gefährlichste und unangenehmste Erfahrung beim Radfahren – und diese ist leider nicht selten. Manche steigen nach solchen Erlebnissen lieber gar nicht mehr aufs Rad. Der ADFC hat sich deshalb lange dafür eingesetzt, dass aus dem schon immer empfohlenen ein verpflichtender Überholabstand wird. Doch die beste Regel nutzt nichts, wenn sie nicht bekannt ist und nicht beachtet wird. Wir hoffen, dass wir dies gemeinsam ändern und ein besseres Miteinander und mehr Sicherheit im Verkehr schaffen können!“
ADAC: Richtige Einschätzung des tatsächlichen Abstands
Thomas Dill, Vorstandsmitglied für Verkehr, Technik und Umwelt beim ADAC Nordbayern: „Auch wenn sich einer ADAC Umfrage zufolge über 80 Prozent der Autofahrenden über den Mindestabstand innerorts bei Überholvorgängen im Klaren sind, kann die richtige Einschätzung des tatsächlichen Abstands und die praktische Umsetzung eine Herausforderung sein. Wir begrüßen daher die Aufklärungsarbeit und appellieren daran im Zweifelsfall nicht zu überholen.“