Neues Rettungsdienstgesetz: Telenotarzt und Notfallregister auf gutem Weg
München, 8. Dezember 2021 (stmi). Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes wurde heute in Erster Lesung im Bayerischen Landtag behandelt und dem ‚Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport‘ als federführendem Ausschuss überwiesen. „Der für das kommende Jahr geplante Start des Telenotarztes sowie der Aufbau eines medizinischen Registers zur Verbesserung der Versorgung von Notfallpatienten sind damit auf einem guten Weg“, stellte Innenminister Joachim Herrmann fest.
Herausragende Bedeutung für die Zukunft des Bayerischen Rettungsdienstes
Laut Herrmann sind die Änderungen von herausragender Bedeutung für die Zukunft des Bayerischen Rettungsdienstes. Es ist daher wichtig, schnellstmöglich die rechtlichen Grundlagen für die Digitalprojekte ‚Telenotarzt‘ und ‚Notfallregister‘ zu schaffen. „Neben der Einführung des Telenotarztes in Bayern bringen wir mit dem Notfallregister ein weiteres wichtiges und bundesweit einmaliges Vorhaben auf den Weg. Mit dem Register können wir in einzigartiger Weise Erkenntnisse über die Qualität und die Ergebnisse der Patientenversorgung im Rettungsdienst gewinnen“, so der Minister.
Ausnahme für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Vergaberecht
Gelöst ist mit dem Gesetzentwurf auch die konkrete Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten Bereichsausnahme im Rettungsdienst. Der EuGH hatte entschieden, dass ein europaweites Vergabeverfahren für die Notfallrettung und den Krankentransport nicht mehr verpflichtend ist, wenn die Leistungen von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden. „Wir haben hier insbesondere die konkreten Anforderungen beim Auswahlverfahren präzisiert. Wir wollen ausdrücklich den verstärkten Einsatz von ehrenamtlichen Kräften unterstützen“, betonte Herrmann.
Bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung und Patientenwohl
Herrmann zeigt sich zufrieden: „Ich begrüße es sehr, dass wir mit den betroffenen Organisationen jetzt eine einvernehmliche Lösung gefunden haben, die einerseits die Anliegen der Hilfsorganisationen berücksichtigt, andererseits aber auch dem Patientenwohl und der bestmöglichen rettungsdienstlichen Versorgung der Bayerischen Bevölkerung gerecht wird.“