Bayern entwickelt Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus weiter
München, 13. Januar 2020 (stmi). Bayern hat unter Regie des Innenministeriums in Zusammenarbeit mit dem Justiz-, Kultus-, Wissenschafts- und Arbeitsministerium sein Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus weiterentwickelt.
Innenminister Joachim Herrmann: "Gerade die Geschehnisse in der jüngeren Zeit, wie der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke im Juni 2019 und der grausame Anschlag auf die jüdische Synagoge im Oktober 2019 in Halle a.d.Saale zeigen die Notwendigkeit eines entschlossenen und harten Vorgehens gegen Rechtsextremismus und -terrorismus."
Das Handlungskonzept gibt einen umfassenden Überblick über die vielfältigen präventiven und repressiven Maßnahmen der Staatsregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Es fußt auf den drei Säulen 'Vorbeugen – Unterstützen – Eingreifen', in die staatliche Strukturen, Vorgehensweisen und Maßnahmen konzeptionell eingebettet sind. Neben den verschiedenen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus werden die staatlichen Akteure und Anlaufstellen vorgestellt sowie die ressortübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren aufgezeigt.
Bekämpfung von Antisemitismus und Hass und Hetze im Internet
"Bei der Fortschreibung des 2009 erstmalig erarbeiteten Konzepts wurden neben Einzelmaßnahmen insbesondere die neuen Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz, 'Der Flügel' und die 'Junge Alternative für Deutschland', berücksichtigt", erklärte Herrmann. Neu hinzugekommen ist auch eine Darstellung der Tätigkeit des Beauftragten der Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe und der Antisemitismusbeauftragten bei den Generalstaatsanwaltschaften. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Bekämpfung von Antisemitismus und Hass und Hetze im Internet und in den sozialen Medien gelegt. Ein weiteres Thema ist das Vorgehen gegen die rechtsextremistische Musik- und Kampfsportszene.
Handlungskonzept und Begleitbroschüre online verfügbar
Das Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus richtet sich vorrangig an politische Entscheidungsträger und fachlich Betroffene, die sich detailliert mit der Gesamtstrategie der Staatsregierung im Kampf gegen den Rechtsextremismus befassen wollen. Für die breite Öffentlichkeit, die sich über die vielfältigen Beratungsangebote informieren will, wurde begleitend eine kurze Broschüre erstellt. Handlungskonzept und Begleitbroschüre sind in Kürze für alle Bürgerinnen und Bürger auf den Internetauftritten der beteiligten Ministerien und staatlichen Akteure abrufbar und können auch in gedruckter Form über das Broschürenportal Bayern unter www.bestellen.bayern.de angefordert werden.